Tankstellenbau

Verfugung

Die Funktionssicherheit und Dauerhaftigkeit der Verfugung kann nur gewährleistet werden, wenn diese durch
Fachfirmen durchgeführt werden.

Gemäß den Vorschriften der genehmigenden Behörde, müssen Verfugungsarbeiten von einem zugelassenen
Fachbetrieb, nach dem Wasserhaushaltsschutzgesetz § 19 I ausgeführt werden.

Die Fugenabdichtung zwischen den zugelassenen Betonbauteilen bildet eine dichte, gegenüber 
wassergefährdenden Stoffen beständige Fahrbahnoberfläche. Die Tankstellen sind Abfüll- und Umschlaganlagen für wassergefährdende Stoffe.

Diese Anlagen müssen nach dem Besorgnisgrundsatz (WHG § 19 g) so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist.

In befahrenen Flächen, an Podesten, Randsteinen und Rinnen, an Abgabeeinrichtungen und Einfüllschächten,
wird durch die Verfugung, in Verbindung mit undurchlässigen Bauteilen eine eingegrenzte,
zusammenhängende, flüssigkeitsdichte Oberfläche geschaffen. Diese verhindert, dass die gehandhabten
wassergefährdenden Stoffe in ein oberirdisches Gewässer, eine Abwasseranlage oder in den Boden gelangen können.

Für eine dauerhafte Abdichtung der Abfüllfläche ist erforderlich:

  • setzungsfreier Oberbau gemäß RStO
  • fachgerechte Ausführung der Belagsfläche
  • fachgerechte Ausführung der Fugenabdichtung

Fugengeometrie:

Alle Betonteile müssen eine umlaufende Fase von 3 bis 5 mm haben.

Fugenraum:

Werden zwei Betonteile versetzt, bildet sich zwischen Ihnen ein Fugenraum. Es gibt Betonteile mit geraden
oder profilierten Fugenrändern. die gerade Randausbildung ist typisch bei
Ortbeton - Rinnen - Bordstein - Betonplatten

Bei Betonverbundsteinen ist der Rand profiliert. Beim Verlegen der Betonteile mit geraden bzw. profilierten
Rändern ergeben sich drei verschiedene Fugengeometrien.

 

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